| Qualitätssicherung | |||||||
| Zeichen für Qualität | |||||||
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| Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. |
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Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf dem bestellten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauft vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständiger als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. |
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| Qualifikation | |||||||
| Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Bereits öffentlich bestellte Sachverständiger können diesen Status wieder verlieren, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Sie sind zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet.
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständiger auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. |
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